Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Ich kann die Terminvergabe flexibel gestalten und somit auch kurzfristige Termine vergeben.
Die Wartezeit wird auf ein Minimum reduziert.
Ein großes Anliegen und Privileg als Wahlärztin zu arbeiten,
sehe ich darin, mir ausreichend Zeit für meine PatientInnen nehmen zu können.
Sie erhalten nach der von mir erbrachten Leistung eine Honorarnote, die sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Je nach Versicherung wird ein gewisser Betrag rückerstattet (bis zu 80% des Kassentarifes). Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, werden meist die Kosten für die Differenz zwischen dem von der Krankenkasse rückerstatteten Betrag und meiner erstellten Honorarnote ausgeglichen.